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Entstehung eines EU-Gesetzes

Auf den ersten Blick ist es ziemlich kompliziert, doch die Jugendredaktion "YouEdiT" bringt Licht ins Dunkel und erklärt euch die Entstehung eines EU-Gesetzes.



EU-Gesetze beeinflussen unser Leben mehr als wir denken – nicht nur in unseren Rechten und Pflichten als Bürger, sondern auch z.B. beim Einkaufen. Der Weg zum Gesetz ist lang:

Zunächst muss es eine Initiative geben. Diese kann z.B. von Bürgerinitiativen, 25% der EU-Mitgliedsstaten, der Europäische Zentralbank oder dem  Europäische Parlament bei der EU-Kommission eingereicht werden. Diese entwirft dann einen Vorschlag, den sie an das EU-Parlament weiterleitet.

Erste Lesung des EU-Parlaments: Hier wird der Vorschlag der Komission diskutiert und ggf. überarbeitet. Außerdem kann das Parlament den Vorschlag direkt insgesamt ablehnen oder ihm ohne Änderungen zustimmen. Das EU-Parlament gibt seinen Vorschlag nun an den Rat.

Erste Lesung des Rates: Meistens stimmt der Rat dem Vorschlag ohne Änderungen zu, dann ist das Gesetz verabschiedet.Doch manchmal ändert der Rat den Gesetzesvorschlag noch einmal um und schickt ihn dann zur zweiten Lesung zum Parlament zurück.

Wenn sich Rat und Parlament nach der zweiten Lesung einigen, kann das Gesetz verabschiedet werden. Aonsonsten wird ein Vermittlungsausschuss einberufen. Kommt es auch dort nicht zur Einigung, ist das Gesetz gescheitert.

 


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Sendetermine

YouEdiT

18.01.2015 15 Uhr



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